steinkreuz vils

Vils (Stadt), Bezirk Reutte, Tirol, nördl. im Ort, Grünanlage am ‘Stadtplatz’, sog. ‘Asylkreuz’

Maße: Höhe ges. 1,10 m, Br. 0,65, T. 0,12, Steinkreuz lat. Form aus Sandstein auf rundem Sockel mit Auswitterungsschäden am Kopf, sowie Beschädigungen der Armunterseiten; das Denkmal ist unter der Bezeichnung ‘Asylkreuz’ bekannt, wobei damit das mittelalterliche Freiungs- oder auch Asylrecht angesprochen wird; Verfolgte waren zunächst nach Überschreiten der Freiungsgrenzen, markiert durch Grenzmale (Grenzsteine, aber auch Steinkreuze), vor strafrechtlicher Verfolgung sicher, wobei eine Schnelljustiz etwa im Fehdewesen oder der Blutrache nicht stattfinden konnte  (s.u. Vils Chronik); dieses mittelalterliche Recht ist mit den ‘Immunitäten’ kirchlicher Areale vergleichbar, z.B. Domimmunitätsbereich Münster, D-NRW (Verf.)

Freiungs- oder Asylrecht

Textauszüge:

Das Gebiet von Vils wurde im 5. Jh. n. Chr. von den Alemannen oder Schwaben besiedelt. Heute noch hat die Vilser Mundart schwäbisches Gepräge. Im 13. Jh. erhielten die Herren von Hohenegg, welche einem bedeutenden schwäbischen Adelsgeschlecht angehörten, die Herrschaft Vils als Lehen vom Reichsstift Kempten. Die Burg Vilsegg war Mittelpunkt der Herrschaft Vils. 1263 und 1265 werden Herren von Vilsegg als hoheneggische Ministerialen erwähnt. Peter
von Hohenegg erreichte 1327 von König Ludwig dem Bayern die Stadterhebung von Vils. Den Stadtherren standen besondere, teils einträgliche Rechte zu: Zoll und Geleite, Blutbann oder die hohe Gerichtsbarkeit und das Freiungs- oder Asylrecht, das in Vils nicht wie sonst üblich auf ein Gebäude beschränkt war, sondern im ganzen Stadtgebiet galt. Vils war eine so genannte Patrimonialstadt, d.h. eine Eigenstadt der Herren von Hohenegg. Diesen gehörte nicht nur Grund und Boden, auch die Einwohner von Vils waren deren Leibeigene. In Vils wurde demnach die Stadtherrschaft nicht wie sonst üblich von weltlichen oder geistlichen Landesherren ausgeübt, sondern von dem Adelsgeschlecht der Hohenegger. Im Jahre 1408 übernahm Herzog Friedrich IV. von Österreich-Tirol (Friedel mit der leeren Tasche) das Lehen Vilsegg vom Stift Kempten, belehnte aber weiterhin die Herren von Hohenegg mit der Herrschaft Vils. Nach dem Tod des letzten Hoheneggers im Jahr 1671 kam Vils zu Österreich, nicht aber zu Tirol. (Quelle: ...geschichte-tirol.com-Ortsgeschichte Vils)

Den Stadtherren standen besondere, teils einträgliche Rechte zu: - das Zoll- und Geleitrecht auf der Strecke von Heiterwang bis Nesselwang, - der Forst- und Wildbann, Recht für die Stadtherren zur Jagd und Fischerei, - die Hohe Gerichtsbarkeit, Recht über Leben und Tod zu richten, - das Freiungs- oder Asylrecht, dieses galt für die ganze Stadt. Dieses Asylrecht war einzigartig in Tirol. Der Asylsuchende konnte hier ein Jahr und einen Tag Zuflucht finden. Das Asyl galt aber nur für „redliche“ Totschläger, das waren Personen, die in Notwehr oder im Affekt gehandelt hatten. Eine weitere Besonderheit war, dass einer, der von der Freiung Gebrauch gemacht hatte, „drey Schritt vor das Thor thuet, er wieder Jar und Tag wie zuvor Freyung hat“. Der Asylsuchende musste das steinerne Asylkreuz, das sich am Stadtplatz befindet, berühren. Vils war eine Patrimonialstadt, d.h. die Einwohner waren Leibeigene. Die Stadtherrschaft wurde nicht von weltlichen oder geistlichen Landesherren ausgeübt, sondern vom Adelsgeschlecht der Hohenegger. Nach dem Tod des letzten Hoheneggers (1671) kam Vils zu Österreich, nicht aber zu Tirol. (Quelle: ...vils.at-Vils Chronik-Asylkreuz)

Quellangaben: Bildquelle: ...mythologie-atlas.de-rund-um-reutte-vils, Fr. E. Wintergerst, Füssen, Lit.: Internet: 1. ...geschichte-tirol.com-Ortsgeschichte Vils, 2. ...vils.at-Vils Chronik-Asylkreuz, 3. ...wikipedia.org-wiki-Freiung

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