TIERVERSUCHE - EINE FRAGE DER ETHIK

Allein in Deutschland existieren zahlreiche legale Einrichtungen, in denen Kleintiere aller Art
bis hinauf zu hochentwickelten Primaten, zu Zwecken von 'medizinischer Forschung' mittels schauerlicher
Apparaturen und Behandlungen, zu Tode gequält werden.

Um das zu legalisieren schuf der Gesetzgeber - der deutsche Staat - zwei Tierschutzverordnungen.
Auf der einen Seite eine zu begrüßende Verordnung, die Tierquälerei von Haus- bzw. Nutztieren unter
Strafe stellt, auf der anderen Seite eine 'Verordnung', die das zu Tode quälen von Versuchstieren genehmigt
bzw. zulässt.

Wer das LEBEN, das auch subjektiv das 'höchste Gut' eines Tieres ist, missachtet, folgt nicht den ethisch-moralischen          Prinzipien - die Grundlage einer modernen, gesunden und humanistisch Welt.

Tierversuche - Holocaust am lebenden Individuum - sind vom Staat geduldete Verbrechen.

Man kann sich als normaler Mensch, gezwungen tatenlos zuzusehen, nur schämen ein Teil dieser lebensverachtenden,            erbärmlichen Gesellschaft zu sein - zu Beginn des 3. Jahrtausend der neuen Zeitrechnung.   
                                                                                                                                                                                                                                           A. Martin
 

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