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Seßlach, Lkr. Coburg, A: OT Aumühle (Wüstung), ca. 1 km Luftlinie nördl. der Ortsmitte von Hattersdorf bzw. 260 m nordwestl. des Gebäudes des Sport-Fischerei-Vereins Seßlach e.V. (ehem. *Aumühle 'Hattersdorf Nr. 32'),  am Weg nach Dietersdorf  westl. der Rodach), Steinkreuz

Obertägige Maße: (aktuell nicht bekannt), wuchtiges, massives Steinkreuz lat. Form aus Sandstein mit gerundeten Balkenenden (Verf.)

*Aumühle
Etwa 1419/20 wurde der Ort erstmals urkundlich im Urbar des Klosters Langheim als „Awmuel“ erwähnt. Zum Jahr 1467 folgte ein Eintrag im Kopialbuch als „Awemule cum aqua piscandi“. 1623 stand im Salbuch des langheimischen Klosterhofs Tambach der Namen „Auwmüel“. Seit 1590 hatte die Aumühle etwa dreißig Mal den Besitzer gewechselt. Im Jahr 1801 bestand das Anwesen aus dem Mühlengebäude mit drei Mahlgängen und einem Schneidgang sowie einem Stadel und Nebengebäuden. Es war ein Lehen des Klosterhofes Tambach, die Gerichtsbarkeiten gehörten alle dem Hochstift Bamberg. Nach zwei Bränden erwarb 1976 der Sport-Fischerei-Verein Seßlach das Anwesen und errichtete mit den Resten der Brandruine sein Vereinsheim (wikipedia.org-wiki-Aumühle-Seßlach)

Vor diesem geschichtlichen Hintergrund kann vermutet werden, dass bei der einstigen Aumühle am wichtigen Ortsverbindungsweg Hattersdorf-Dietersdorf, auch ein Mühlengericht (Mühlregal) existierte, das vom obigen Steinkreuz mit dem dazugehörenden Gerichtsfriede angezeigt wurde. Steinkreuze im Bereich von Mühlen aller Art sind keine Seltenheit. Mühlen waren im Mittelalter wichtige Versorgungseinheiten der Städte und Dörfer und unterlagen somit der grundherrlichen Justiz (Verf.)

*Mühlengericht (wikipedia.org-wiki-Mühlregal)
Als Mühlregal (von iura regalia = königliche Rechte, Regalien) bezeichnete man ab dem 9. Jahrhundert ein dem Landes- oder Grundherrn zustehendes Hoheitsrecht bezüglich des Baus und der Unterhaltung von Wassermühlen sowie deren Nutzung (Mühlenrecht). Auch die ab Ende des 12. Jahrhunderts aufkommenden Windmühlen fielen darunter. Seit dem Mittelalter zählt das Mühlregal zu den grundherrlichen Rechten. Der Grundherr war gleichzeitig Inhaber des sogenannten Mühlenbannrechts, das ihm ermöglichte, den Bau weiterer Mühlen in einem bestimmten Umkreis zu verbieten, so dass ein Gebietsmonopol entstand. Darüber hinaus konnte er durch den sog. Mahl- oder Mühlenzwang die Untertanen verpflichten, ihr Getreide ausschließlich in der Mühle des Grundherren mahlen zu lassen, was einen Benutzungszwang darstellte. Für das Mahlen des Mehls entrichteten die Untertanen dem Müller einen Mahllohn in Naturalien, das heißt, indem sie ihm einen Teil des Mahlgutes überlassen mussten. Zusätzlich bezog der Grundherr in manchen Territorien von dem Müller, der die Mühle als Reallehen empfangen hatte, einen Lehenzins in Form von Geld oder Naturalleistungen, im Regelfall gemahlenes Korn, aber auch andere Güter. Im Kurfürstentum Sachsen wurde beispielsweise im Jahr 1766 der sog. Mahlgroschen eingeführt. Ab dem 13. Jahrhundert durften sich die Stadtmüller in Zünften zusammenschließen (Straßburg 1263, Worms 1281)(wikipedia.org-wiki-Mühlregal)

Quellangaben: Lit.: Internet: 1. wikipedia.org-wiki-Liste der Baudenkmäler in Seßlach, OT Aumühle: am Feldweg westlich der Rodach, Steinkreuz, Sandstein, spätmittelalterlich, D-4-73-165-88 m. Foto v. 13.4.2015 (Kopie), Urheber: 'Störfix' (Eig. Werk) Liz.-Nr. CC BY-SA 3.0

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Seßlach B: OT Dietersdorf, nordöstl. Ortsrand, 'Bahnhofsplatz Nr. 1', vor dem Grunstückszaun RS Automobile, Steinkreuz (1911, Autounfall Freiherr Carl Hartmann)

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Obertägige Maße: (aktuell nicht bekannt), markant langschaftiges Steinkreuz aus Kunststein mit gedrungenem Kreuzstand, Inschrift: Kopf: 'Sept. 1911', Kreuzungsfeld: unleserlicher Bibelspruch, Unterer Schaft: 'DEM GEDÄCHTNIS / DES FREIHERRN / CARL HARTMANN / VON / ERRFA / GEWIDMET VON / SEINEN FREUNDEN'

Daten:
Freiherr Karl Hartmann von Erffa (1865 - 1911), Geburtsdatum: 03 Juni 1865, Geburtsort:Ahorn, Tod, 09 September 1911 (46),
Coburg, Angehörige: Sohn von Eduard Hartmann von Erffa und Bertha von Erffa, Ehemann von Freifrau, Gräfin Elisabeth von Erffa, Vater von Baron Carl Eduard Hartmann von Erffa, Bruder von MARIE Emmy Sophie Freiin von Erffa; Emmy Freifrau von Speßhardt; Gotthard Hartmann von Erffa; Freiherr Hans Friedrich Gustav Hartmann von Erffa und HELENE Fanny Thekla Freiin von Erffa (geni.com-people-Karl-Hartmann-von-Erffa)

Quellangaben: Lit.: Internet: 1. wikipedia.org-wiki-Liste der Baudenkmäler in Seßlach, OT Dietersdorf: Bahnhofsplatz 1,
Steinkreuz, Kunststein, zur Erinnerung an einen Autounfall, 1911, D-4-73-165-115 m. Foto v. 29.9.2015 (Kopie), Urheber: 'Störfix' (Eig. Werk) Liz.-Nr. CC BY-SA 3.0, 2. google.com-maps-Seßlach Street View Sept. 2023 (Kopien, bearb.), 3. geni.com-Daten

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