quelle: google.com-maps-street view

°

°

Seelitz, OT Seebitzschen, Lkr. Mittelsachsen, ca. 300 m südöstl. der Ortsmitte, im Abzweig der Straße nach Beedeln von der 'Chemnitzer Straße' (B 107) nach Wiederau, Steinkreuzfragment mit 2 *Schwertdarstellungen (verschollen)

Obiges Foto zeigt den Bereich des Standortes aus Richtung Norden, der sich etwa 50 m südl. der Einmündung der Ortszufahrt befindet (Vordergrund), an der heute ein unregelmäßiger Monolith steht. Inwieweit dieser Stein mit dem nicht mehr vorhandenen Steinkreuz zu tun hat, bleibt hier derzeit offen (Verf.)

quelle: h.-j. wendt 1959

'Kreuzstein' (Gemeindebuch Seebitzschen 1842); 'Kreuzacker' (Pfau 1919); Säule mit ungefähr quadratischem Querschnitt, am Kopf leicht gerundet. - Die Nachricht darüber, ob der Stein früher Kreuzform besaß, sind widersprüchlich. Pfau schrieb wiederholt von einem alten 'Mordkreuz', 'dessen Seitenarme abgeschlagen sind' (1900), bzw. von 'einem Steinkreuz mit abgeschrotenen Armen' (1907). Ein 1959 etwa 60 Jahre alter Einwohner wollte den Stein noch mit Kreuzarmen gesehen haben, während weit ältere angaben, sich daran nicht erinnern zu können. Flächig bearbeitete Stellen an der Ost- und an der Westseite lassen vermuten, daß der Stein früher dort Arme besaß. Porphyr. Auf der Nordseite ein Schwert, auf der Südseite ein zweites Schwert (mit gerundetem Knauf ?) eingeritzt. Höhe 116 cm, Breite 33 cm, Stärke 32 cm. 1963 noch gut erhalten. Geschützt seit 23.9.1963. 'Am Kreuzweg nach Beedeln ... soll es umgehen' (Pfau 1900). Eintrag im Gemeindebuch Seebitzschen, 1839-1946, Blatt 9a (aufbewahrt im Kreisarchiv Rochlitz unter Nr. 000015): 'den 20. August 1842. Ist die Schleiße bej den so genanten Kreuzsteine nach Beedeln gebaut worden'. Der Stein war bei einer Standortkontrolle am 4.9.1972 nicht mehr vorhanden. Nach Mitteilung des Flurstückseigentümers und nach Auskunft von Einwohnern soll er wohl bereits 1965 (beim Straßenbau ?) entfernt worden sein. Der Stein trug Reste von Wegweiseraufschriften an der Nord-, Ost- und Westseite. Altbekannt. H.-J. Wendt 4.9.1972. (Lit. Hans-Jochen Wendt 1979)

Das Amt Rochlitz 1210 bis 1856
Seebitzschen wurde im Jahr 1283 unter Nennung eines 'Reinhardus miles dictus de Deuzin' als Herrensitz erwähnt (sachsens-schloesser.de). Nach der Leipziger Teilung 1485 gehörte das Amt Rochlitz zur albertinischen Linie der Wettiner. 1537 überwies der sächsisch-albertinische Herzog Georg der Bärtige das Amt Rochlitz zusammen mit der zurückgekauften Herrschaft Kriebstein der Witwe seines am 11. Januar 1537 verstorbenen älteren Sohnes Johann, der Herzogin Elisabeth, geborene Landgräfin zu Hessen, die nach ihrem Witwensitz, von da ab gewöhnlich als Herzogin Elisabeth von Rochlitz bezeichnet wurde. In ihrem Gebiet gestattete Elisabeth seit 1537 die lutherische Lehre, als ihr Schwiegervater im übrigen albertinischen Herzogtum Sachsen noch streng am Katholizismus festhielt. Im Jahr 1543 beauftragte der Herzog seinen Beamten Wolf von Schönberg, mit Elisabeth über die baldige Abtretung Kriebsteins zu verhandeln. Die Verhandlungen führten zum Erfolg. 1588 erwarb der sächsische Kurfürst Christian I. die Carlowitzschen Besitzungen der ehemaligen Herrschaft Kriebstein und integrierte sie endgültig in das Amt Rochlitz (wikipedia.org-wiki-Amt_Rochlitz)

Geschichte
Seebitzschen wurde im Jahr 1283 unter Nennung eines 'Reinhardus miles dictus de Deuzin' als Herrensitz erwähnt. Der Ortsname änderte sich bis ins 16. Jahrhundert über ‘Deuszyn’ (1288), 'Seweschin' (1292), 'Sewitschin' (1326) in 'Sebitschen' (1548). Bezüglich der Grundherrschaft gehörte Seebitzschen bis 1856 als Amtsdorf zum kursächsischen bzw. königlich-sächsischen Amt Rochlitz. Kirchlich ist der Ort seit jeher nach Seelitz gepfarrt (wikipedia.org-wiki-Seebitzschen)

Anmerkung
*Schwertdarstellung
Auf das Schwert wurde bereits in vorchristlicher Zeit vor Gericht (Thing) geschworen bzw. der Eid geleistet. Als Gerichtszeichen wurde es im Mittelalter das Zeichen der Gerichtsbarkeit (Hochgericht) des weltlichen Adels, das todeswürdige Vergehen wie Mord, Notzucht, Raub, Verrat, Inzest, Falschmünzerei, Ehebruch, Meineid, Hexerei usw. verhandelte und nicht selten die Todesstrafe verhängte (wikipedia.org-wiki-Hochgericht). Steinkreuze mit derartiger Symbolik bezeichneten vermutlich ursprünglich jene Gerichtsstätten (Straßengericht) bzw. Richtstätten mit dem dazugehörenden Gerichtsfriede oder wurden an der Stelle eines todeswürdigen Vergehens zur Sühne gesetzt, das vor obiger Institution verhandelt wurde. Steinkreuze mit Schwertdarstellung stehen nicht selten an Gemarkungsgrenzen in der Flur - diese Kreuze werden warnend die Gerichtsbarkeit der anliegenden Grundherrschaften angezeigt haben. Das einstige Seebitzschener Steinkreuz am Abzweig nach Beedeln an der früher viel frequentierten Altstraße zwischen Rochlitz und Chemnitz ('Alte Poststraße', nördl. von Chemnitz Vereinigung mit der 'Diebsstraße' - Lit. S. Altensleben 2023) wird sehr wahrscheinlich aus der Gerichtsbarkeit des Amtes Rochlitz hervorgegangen sein, indem es ein Straßengericht mit dem dazugehörenden Gerichtsfriede angezeigt haben wird (Verf.)

Quellangaben: Lit.: 1. Stephan Altensleben, Rätselhafte Steinkreuze - Die Entdeckung ihrer wahren Bedeutung, Langenweißbach 2023, S. 186 m. Abb. 413 S. 319, 2. G.-A. Kuhfahl, Die alten Steinkreuze in Sachsen, Dresden 1928, S. 221 Nr. 233, 3. H.-J. Wendt, Steinkreuze und Kreuzsteine in Sachsen, Inv. Bez. Karl-Marx-Stadt, Berlin 1979, S. 130-131 m. Abb. 81 (Kopie) aus 1959, 4. Prof. Dr. Clemens Pfau, Sind die alten Steinkreuze Grenzzeichen ?, Standorte der Rochlitzer Gegend, 1907, S. 91 u. Forschungen, 1919, Internet: 1. google.com-maps-Rochlitz-Street View v. Juni 2022 (Kopie, bearb.)

c.2026  www.kreuzstein.eu