Der Fall Georg Y. - Mord an Förster August Schilcher, Steinbach bei Stötten a. Auerberg, Allgäu

am 1. Januar 1919 wurde der 43 jährige Förster August Schilcher aus Steinbach im Riedholz erschossen aufgefunden; der Tote wies an Kopf und rechtem Oberarm zahlreiche Schroteinschüsse auf, sowie schwere Schlagverletzungen an den Beinen, die nach Feststellung im Liegen zugefügt wurden; der Beamte wollte sich am Sylvesternachmittag um 15.00 in der Waldabteilung Lehenbachtal mit seinem Rottmeister treffen, doch als die beunruhigte Försterfrau Schilcher am Neujahrsmorgen bei ihm anfragte, erklärte er vergeblich gewartet zu haben; schnell wurden Waldarbeiter und Anwohner zusammengerufen und eine gezielte Suche im vermeintlichen Gebiet begann; nahe des Lehenbaches trat einer der Männer auf eine ungewöhnlich weiche Stelle aus Reisig und Moos; als er nachforschte fand er die Leiche des Försters; Drilling, Hut, Geldbörse und Waidmesser fehlten, sowie auch die junge Dachshündin des Beamten nicht zu finden war; etwa 200 m von der Fundstelle entfernt wurde ein Rehaufbruch entdeckt und etwas näher ein zweiter, daneben der Försterhut unweit einer bedeckten Blutlache; schließlich stellte man noch eine Schleifspur fest, wo auch die Geldbörse aufgefunden wurde; der Drilling wurde im Lehenbach gefunden; am 31. Dezember gegen 15.00 hörten nahe wohnende Bauern mehrere Schüsse aus Richtung Riedholz und eine Bauersfrau gab an zwei Männer in Pelerinen (ärmellose Regenumhänge) gesehen zu haben, die unweit ihres Hauses am Waldrand entlang pirschten; Förster S. hatte, wie seinen Kollegen bekannt war, bereits seit zwei Jahren mehrere Konfrontationen mit namentlich bekannten Wilderern, doch reichten die Beweise für eine Festnahme nicht aus; von daher wurde aus dringendem Tatverdacht der 43 jährige Zimmerpolier Georg X. und der 31 j. Säger Georg Y. aus L. festgenommen; in der Wohnung von X., der am Sylvesternachmittag zu Hause gewesen sein wollte, fand man eine nasse Pelerine, ein Messer mit Blutresten und Rehhaaren zwischen Griff und Klinge, sowie auf einer blutbefleckten Hose zwei graue Barthaare, die nach mikroskopischer Untersuchung eindeutige Übereinstimmung mit jenen des Försters ergaben; auch bei Y. wurden an Kleidung und Bergschuhen Blutflecken bzw. frische Walderde gefunden, doch erklärte er nichts mit dem Tode von S. zu tun zu haben; nach mehreren Verhören legte Georg X. dem Untersuchungsrichter ein Geständnis ab mit Y. und seinem Onkel Andreas gewildert zu haben und dabei von S. überrascht worden zu sein - als er und sein Onkel ein erlegtes Reh nahe des Lehenbaches aufbrachen trat plötzlich S. mit schussbereiten Gewehr hinzu, doch übersah der Beamte den dritten Wilderer Y., der in Deckung gegangen war und sofort auf S. zwei Schrotladungen abfeuerte; als der Beamte sterbend am Boden lag, Blut stürzte ihm aus Mund und Nase, sprangen alle drei hinzu und hieben mit ihren Gewehrkolben auf die neben ihrem Herrn kläffende Dachshündin ein, wobei versehentlich S. getroffen wurde; das erschlagene Tier warfen sie in den Bach, den toten Beamten schleiften sie zum Fundort; zweifelsfrei lag hier ein abscheuliches Verbrechen vor doch erkannte das Schwurgericht unverständlicherweise nur in einem Fall auf Körperverletzung mit Todesfolge; Y. wurde zu fünf Jahren und drei Monaten, X. und Onkel A. zu je einem Jahr und drei Monaten Zuchthaus verurteilt; unweit südwestlich von Steinbach am Forstweg steht das Andreaskreuz zum Gedenken an den Förster Schilcher, der in Ausübung seines Amtes einen qualvollen Tod starb                    

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, 1993, Verl. Neumann / Neudamm, mit Genehmigung des Verl.

Der Fall Johannes X. - Mord an Forstwart Friedrich Stotz, Hegenlohe, Württemberg      

am Samstag, dem 17. Mai 1919, wurde F. Stotz im Schurwald bei Hegenlohe erschossen aufgefunden, als er von einem geplanten Ansitz auf einen Rehbock am Vorabend nicht zurückkehrte; gegen 19.45 hörte ein ebenfalls in 120 m Entfernung ansitzender Pächter einer anschließenden Gemeindejagd den lauten Anruf des Beamten: ‘Halt, Gewehr weg !’ worauf ein Schuss und wenig später zwei weitere folgten, sowie danach das Stöhnen eines Menschen; kaum zu glauben, dass der Pächter nach diesen Wahrnehmungen auf seinem Ansitz noch eine Stunde verblieb, dann nach Hause ging und schließlich Frau Stotz aufsuchte, um nach ihrem Mann zu fragen und seine Beobachtungen mitzuteilen; er wurde später verdächtig kurzfristig festgenommen, doch rechtfertigte er sich damit, teils begründet, nicht mit der Schusswaffe in den Staatswald gehen; Frau Stotz rief schnell einige Burschen aus dem Dorfe zusammen, die angeführt vom Pächter zur vermeintlichen Stelle des Geschehens eilten, doch blieb die Suche erfolglos; erst am frühen Morgen, nach erneuter Aufnahme der Suche, fand man die Leiche von S., auf dem Rücken liegend neben einer starken Buche; neben der rechten Hand lag der geladene, jedoch nicht gespannte Drilling des Beamten, sowie wenige Meter entfernt sein Jagdstuhl und eine abgeschossene Schrotpatronenhülse; der Tote wies einen Schrotschuss aus kurzer Entfernung in der linken Brust auf; unweit an einem ausgetrockneten Bachbett stellte man Blutspuren fest, die vermutlich auf eine Verwundung des Mörders hindeuteten; die Fahnder ermittelten Zeugen, die in letzter Zeit öfters einen verdächtigen Mann im Revier getroffen hätten, den sie gut beschreiben konnten; so auch etwa eine Stunde vor der Tat ist jener Verdächtige an ihnen vorbeigegangen, wobei er eine belanglose Frage stellte und sich in Richtung des Leichenfundortes entfernte; als hinsichtlich der aufgefundenen Blutspuren in den Krankenhäusern der Umgebung nachgeforscht wurde, stellte die Fahnder fest, dass am 17. Mai morgens, ein Mann mit Schrotschussverl. im Krankenhaus von Cannstadt eintraf; dabei handelte es sich um den 44 jährigen Fräser Johannes X. aus Stuttgart, der jedoch einen Unfall auf der mit Freunden gepachteten Gemeindejagd Hanweiler angab; er war früher Jagdaufseher und später wegen Wilderei bestraft; man holte die Zeugen ins Krankenhaus und zweifelsfrei erkannten sie ihn wieder, worauf er den Fahndern ein Geständnis ablegte in Notwehr geschossen zu haben; im Oktober 1919 wurde er vom Schwurgericht wegen Jagdvergehens und Körperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren Zuuchthaus verurteilt

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, 1993, Verl. Neumann / Neudamm, mit Genehmigung des Verl.

c.2010 www.kreuzstein.eu