Der Fall Wilhelm Mieger - Mord an Forstmeister Birkenauer, Usingen und Jagdhüter Ernst Hofmann, Köppern (HE-Bad Homburg v. d. Höhe)

am 31. Oktober 1917 wurde der Forstmeister Birkenauer bei Oberhain in der Oberförsterei Usingen ermordet im Heu einer Futterraufe aufgefunden; der 62 jährige Beamte erhielt an oder in der Nähe der Futterstelle aus ca. 20 Schritt Entfernung eine Schrotladung in die Brust, worauf er sofort tot war; sein Gewehr wurde erst drei Monate später zufällig von Kindern unter dem Holzboden der Futterraufe gefunden; hier befand sich auch eine Handsäge mit den Initialen H. N. (sog. Fuchsschwanz) an der noch Wildhaare und Schweiß nachweisbar waren, ein Werkzeug der Wilderer zum Zerlegen von Wild; nach der Tat wurden einige durch Wilderei schon vorbestrafte Personen der umliegenden Ortschaften festgenommen, darunter auch der 55 jährige Wilhelm Mieger aus Köppern und sein 28 jähriger Sohn Wilhelm Mieger, wohnhaft in Friedrichsdorf; trotz der festgestellten Übereinstimmung der Wildhaar-, Schweiß- und Heuspuren an der beschlagnahmten Kleidung mit den Tatortgegebenheiten, durch den Gerichtschemiker Prof. Dr. Popp, Frankfurt, reichten diese Ermittlungen zu einer Beweisführung nicht aus, worauf die Personen wieder entlassen wurden; erst im Zuge eines weiteren Förstermordes 20 Jahre später in der Gegend, ist dieses Verbrechen aufgeklärt worden; am 18. April 1937 (16. 4. ...dillinger-freunde.de) wurde die grausam zugerichtete Leiche des 56 jährigen Jagdhüters Ernst Hofmann aus Köppern, mit Reisig bedeckt in einem Wassergraben, am Bornberg bei Dillingen aufgefunden; der Tote wies nur einen Streifschuss an der linken Schulter auf, aber zahlreiche tödliche Messerstiche, wobei einer sogar mit großer Gewalt in den Schädel eindrang; beidseitig am Hals waren die Schlagadern durchtrennt; in Köppern, einer der Polizei bekannten Orte wo Wilddieberei gewerbsmäßig betrieben wurde, liefen eindringliche Ermittlungen gegen alle verdächtigen Personen an, wobei die elfköpfige Familie St. verhaftet wurde; in ihrem Hause wurde ein ganzes Waffenarsenal entdeckt, über 50 Gewehre und Pistolen aller Kaliber; auch bei W. Mieger fand eine Haus- und Grundstücksdurchsuchung statt; es fanden sich im Hause gut versteckt 14 Hirschkeulen, im Garten vergraben Einweckgläser mit Wildbret und unweit des Grundstückes unter Sträuchern mehrere Gewehre; nun kam auch der Sohn W. Mieger ins Visier der Fahnder; schließlich, am 7. Juni 1937, gesteht W. Mieger jun. den Mord an E. Hofmann zusammen mit seinem Vater begangen zu haben; als ihn das Schwurgericht zum Tode verurteilte legte er Revision ein und gab auch als Haupttäter seinen Vater an; es wurde aufgehoben und neue Verhandlungen angesetzt; zeitgleich trat in Frankfurt ein Sondergericht gegen W. Mieger sen. zusammen, wo ältere nicht aufgeklärte Wilddiebsfälle und auch der Mord an Birkenauer verhandelt wurden; dabei bezeugte der Revierförster Belloff vom Forsthaus Winterstein am 30. Oktober 1917 einen verdächtigen Schuss habe fallen hören; als er am nächsten Morgen an der vermeintlichen Stelle nachforschte stieß er plötzlich auf die beiden Mieger, wobei er von M. sen. mit dem Gewehr bedroht wurde; der Beamte konnte die Situation entschärfen und sich entfernen; die Mieger schoben sich nun die Schuld gegenseitig zu und M. jun. trat als Zeuge auf; nach seiner Aussage schoss sein Vater schon einmal auf einen Forstbeamten, ohne jedoch zu treffen, sowie er auch die tödlichen Messerstiche gegen Hofmann führte; das Schwurgericht kam nach dreistündiger Beratung zur Überzeugung das Mieger sen. in zwei Fällen des Mordes, sein Sohn der gewerbsmäßigen Wilddieberei schuldig ist und verhängte das Todesurteil für M. sen. sowie 15 Jahre Haft für M. jun.; nach der Verhandlung soll M. sen. Justizmord ! in den Gerichtssaal gerufen haben; am 15. Juli 1938 wurde M. sen. enthauptet

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, 1993, Verl. Neumann / Neudamm, mit Genehmigung des Verl., Internet: 1. ...dillinger-freunde.de

konrad e.

Der Fall Konrad E. - Mord an Jäger Leonhard Walcher, Donnersbach (Österreich-Steiermark)

am 15. Dezember 1927 kehrte der 24 jährige gräfliche Jäger Leonhard Walcher von einer Pirsch nicht zurück; durch den Gendarmerieposten von Donnersbach wurde die Wahrnehmung des Försters Fritz gemeldet, dass gegen 9.00 Uhr an diesem Tag 5 schnell hintereinander gefallene Gewehrschüsse aus dem Gebiet Weidhof zu hören waren, was auch der Revierförster Häußler bestätigen konnte, der sich gerade in akkustischer Nähe befand; schnell eingeleitete Suchaktionen blieben erfolglos, da es im Hochgebirge äußerst schwierig ist derartige Schallereignisse genau zu lokalisieren, doch wurden im Weidhof Spuren von Wilderei festgestellt

zwei den Forstleuten seit längerer Zeit bekannte Wilderer, die im Weidhof ihr Unwesen trieben, der 24 jährige Konrad E. und der 18 jährige Johann S. aus Kienach, wurden aufgrund von Ermittlungen, am 14. 2. und letzterer 16. 2. 1928 festgenommen; nach Zeugenaussagen habe sich E. am 14. 12. 1927 ein Brot gekauft und war erst am Donnerstag, den 16. 12. ganz verstört und marod wieder gesehen worden; in der Vernehmung bekundete er zu Hause gewesen zu sein; Johann S. gestand zusammen mit E. und auch anderen Burschen im Gebiet gewildert, und einen regelrechten Handel getrieben zu haben; E. brach in den Verhören bezüglich seines Alibis zusammen und gestand am Tage der vermutlichen Mordtat gewildert zu haben; der Untersuchungsrichter, selbst Hochgebirgsjäger und erfahren im Umgang mit Wilderern, verstand es in unglaublicher Geduld darauf hinzuweisen, dass E. unweigerlich mit dem Jäger Walcher hätte zusammentreffen müssen - E. gestand die Mordtat begangen zu haben, doch folgte eine Wiedergabe des Geschehens, das nicht der Realität entsprach und erst am Tatort, mit der Auffindung der Leiche, seine Aufklärung fand; demnach habe Walcher zuerst geschossen und als E. zurückschoss sei W. hinter einem Schneehügel zusammengebrochen und habe mehrmals Hilf mir ! gerufen, doch aus Angst es handle sich um eine Finte ist E. abgezogen und über die Moseralm ins Tal nach Hause; am 28. Februar 1928, ein klarer, tief verschneiter Wintertag, erfolgte eine Bergexpedition, bestehend aus der Gerichtskommission, den zuständigen Gendarmerie und Forstbeamten, sowie dem Mörder und seinem Begleitpersonal zum Tatort über der Moseralm im Gebiet der Totenkarspitze (3133 m); E. bezeichnete die Stelle und etwa 2 m tief im Schnee entdeckten die Beamten, die auf dem Rücken liegende Leiche W. samt seiner Ausrüstung, wobei die Hähne seines Gewehres nicht gespannt und die Patronen abgeschossen waren; als man den Toten drehte wurde ein Einschuss wenig unterhalb der Gürtellinie entdeckt, wobei die Kugel bis in den Unterleib eindrang; damit stand fest, dass auf W. meuchlings von hinten geschossen wurde; in seinem Notizbuch fand sich folgender Eintrag: ‘und wenn ich sterben sollte, war es glaublich der Walter P., grauer Hut und Rock, am 15. 12. um die Mittagszeit’, doch W. hatte sich getäuscht; wäre man dem wirklichen Mörder nicht habhaft geworden, hätte dies vermutlich zur Verurteilung eines Unschuldigen geführt, vorausgesetzt der Auffindung des Toten nach der Schneeschmelze; wie jämmerlich mochte W. wohl gestorben sein, wie lange währte sein Todeskampf, einsam im Schneesturm des Hochgebirges, handlungsunfähig, unter furchtbaren Schmerzen des Unterleibsschusses; ca. 14 m entfernt wurde auch der durch einen Brustschuss getötete Hund des Jägers aufgefunden; angesichts dieser Tatsachen änderte E. nun sein Geständnis, das immer unglaubhafter klang, und konnte sich dann angeblich nicht mehr erinnern; am 18. April 1928 erkannte das Schwurgericht nur auf Totschlag und verurteilte E. zu sieben Jahren schweren Kerkers; nach Informationen der Gemeinde Donnersbach wurde alsbald in der Nähe des Tatortes das sog. Totenkarkreuz aufgestellt, früher ein Holzkreuz, dann ein Eisenkreuz mit der Inschriftstafel: ‘vom Wilderer meuchlings ermordet’ (Verf.)

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, 1993, Verl. Neumann-Neudamm, mit Genehmigung des Verl.

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