kreuzstein golmbach
standort st. gangolf-kirche
steinkreuz golmbach
standort toreinfahrt kirchhof st. gangolf

Golmbach, Lkr.Holzminden, A: nordseitig am Turm der St. Gangolf-Kirche mit Halteeisen angeblendet, Kreuzstein

Obertägige Maße: Höhe 1,80 m, Br. 0,80, T. 0,20, der flachgiebelförmig abschliessende Kreuzstein aus rotem Sandstein zeigt im abgetreten erscheinenden Relief ein gleicharmiges, mit gotischen Nasen besetztes Kreuz, das von einem Ringkranz mit eingetiefter Inschrift umschlossen ist, wobei sich der Schaft nach unten fortsetzt und spitzbogig ausläuft - im Grunde die symbolische Darstellung des Christuskreuzes auf dem Hügel Golgatha; der Ringkranz stellt die Korona um das Kreuz dar - der Strahlenkranz des Heiligenscheins; rechts und links des Schaftes je ein Pflugsech bzw. Pflugschar auf medaillonartig erhöhten Flächen eingeritzt, die Symbole für den Bauernstand; aus der nur noch fragmenthaft erhalten Inschrift in got. Minuskeln geht das Gedenken an einen ‘gerhardus’ hervor (Verf.)

das Denkmal wurde im Mai 1994 als unterste Treppenstufe der Friedhofsmauer entdeckt, im Dezember ausgebaut und zunächst an der Südseite der Kirche aufgestellt; ähnliche Kreuzsteine, wenn nicht sogar aus der Schule einer regionalen Steinmetzsippe, sind die Kreuzsteine von Deensen, Gutspark, oder der Engelhart-Stein von Stadtoldendorf, links des Kirchenportals, wobei hier interessant sein dürfte, dass sich das Zunft- oder Berufszeichen an gleicher Stelle wie bei obigen Kreuzstein unterhalb des Ringkranzes befindet (Verf.)

Inschriftskatalog: Holzminden (2012)

Nr. 23 Golmbach, St. Gangolf

Quellangaben: Lit.: 1. Werner Müller, Elze, Der Spätmittelalterliche Kreuzstein von Golmbach mit den Wappen eines Bauern, 1995, in: Das Kleeblatt 3, p. 10-16, Internet: 1. ...inschriften.net-landkreis-holzminden-inschriften

Golmbach B: rechts des Torpfeilers der nördl. Zufahrt zum Kirchhof, Steinkreuz

Obertägige Maße: Höhe 0,63 m, Br. 0,56, T. 0,16, über das Steinkreuz aus rotem Sandstein mit gerundeten Enden konnte derzeit noch nichts ermittelt werden (in Arbeit, Verf.)

Quellangaben: Lit.: Internet:

beilstein kloster amelungsborn

Negenborn, OT Kloster Amelungsborn, Lkr. Holzminden, waagerecht über einer Tür des Verbindungsganges zwischen der Klosterkirche St. Marien und dem Abteigebäude auf Halteeisen befestigt, Lapidarium, ‘Beil-Stein’

kopie lit. o. ruhlender 1985
klosterkirche st. marien amelungsborn standort

Maße: Höhe (Br.) 1,80 m, Br. 0,65, T. 0,20, der rechteckige Kreuzstein aus rotem Sandstein zeigt linear eingetieft ein gleicharmiges griechisches Kreuz im Ringkranz, darüber (spiegelverkehrt) und darunter ein Beil, wobei die drei Darstellungen eine Rahmenlinie berühren; meist werden Beile auf derartigen Kreuzsteinen aufrecht stehend dargestellt, von daher dürfte die Zeichnung aus der Literatur von O. Ruhlender die gewollte bzw. richtige Aufstellung zeigen, freilich davon abgesehen ob das untere Beil nach rechts oder links gerichtet sein soll; nach Auskunft des Klosters Amelungsborn ist die Herkunft des Steines unbekannt (Verf.) 

in der Lit. O. Ruhlender, 1985, wird der sog. ‘Beil-Stein’ mit dem Totschlag an Bodo von der Homburg (Stadtoldendorf) im Jahre 1228 durch die Eversteiner in Verbindung gebracht, wobei die Untat in der Klosterkirche stattgefunden haben soll, doch gibt es dafür keine Belege; den Tätern wurde eine strenge Kirchenstrafe auferlegt; der Stein soll Hermann Löns zum Gedicht ‘Es steht ein Stein am Wege’ angeregt haben (Quelle: J. U. Görlich, Kreuzsteine, Mordsteine, Galgensteine, Stadtoldendorf 1976, TAH v. 30. 9. 1964):

‘Es steht ein Stein am Wege / Ein alter grauer Stein / Es grub in ihn der Steinmetz / Kreuz und Beil hinein // Als Untatsangedenken / Er dort am Wege steht / So meldet die Bauernkunde / Die von dem Steine geht // Keiner wurde vergessen / Jedem ward sein Teil / Ein Kreuz bekam der eine / Der andere ein Beil’

Hier steht das Beil für die Bestrafung des Täters und das Kreuz als Erlösungssymbol für den Erschlagenen (O. Ruhlender)

im Grunde ist das Beil ein mittelalterliches Symbol des Blutgerichtes, sowie auch das Schwert (Richtschwert) für die Hochgerichtsbarkeit steht; neben der weltlichen Gerichtsbarkeit verhandelten auch Äbte in Sachen Sühneverträge bei Totschlagsdelikten; im ‘Archiv zur Geschichte und Altertumskunde Westfalens’ von Wigand findet man im 1. Band (1826) ein markantes Beispiel dafür, eine erhaltene Urkunde eines Sühnevertrages vom Jahre 1501 aus dem Fürstentum und Stift Corvey, die u. a. auch ein Beleg ist für die Annahme, dass Kreuzsteine (auch Steinkreuze) mit einer Mordtat in Zusammenhang stehen können - der Corveyer Abt Hermann leitet die Verhandlung um einen Totschlag, begangen an Lüdecken Mansen, für den seine Sippe eintritt (wie in germanischer Zeit) und Sühne von den vier am Totschlag Beteiligten fordert; vertraglich wird hier u. a. festgelegt, dass die Täter ‘ein steinen crutze setten vor Albaxen’ (Quelle: Lit. H. Könecke, Wie man in alten Zeiten einen Totschlag sühnte, in: Sollinger Heimatblätter Nr. 17, 1927)

vor diesem Hintergrund und vorausgesetzt die Sage trifft zu von der Mordtat in der Zisterzienser Klosterkirche Amelungsborn kann vermutet werden, dass sich der Beil-Stein immer auf dem Gelände oder in der Kirche als Sühnestein befunden hat, oder er bezeichnete die wirkliche, jedoch unbekannte Stelle der Mordtat als Flurdenkmal; hierfür müssten beide Schmalseiten untersucht werden nach einer eventuellen Abbruchstelle der dazu nötigen gewesenen Basis; die Sandsteinplatte weist an der unteren Kante neben den Halteeisen längliche Einschläge auf, die vermutlich für eine frühere Halterung in Längsaufstellung dienten (Verf.) 

Quellangaben: Lit.: 1. Otfried Ruhlender, Denksteine, Denkmäler und Kreuzsteine im Solling, Hrsg. Sollingverein e. V. Neuhaus im Solling, 3. Aufl. 1985, S. 153- 155 u. S. 168 m. Zeichnung (Kopie), daraus: 2. Fr. Schreiber, Kreuz- u. Sühnesteine im Kreis Holzminden, 4. Folge - XII 1975

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