Der Fall K. - schwere Körperverletzung an Förster Heinrich Brosius, Harleshausen, Hessen

der Beamte beobachtete in seinem Revier mit dem Fernglas, am 10. Oktober 1901 gegen 18.00 Uhr, einen Mann, der aus seinem langen Mantel Gegenstände hervorzog und damit hantierte; er pirschte sich heran und sah nun vor sich einen Wilddieb mit Gewehr, der am Waldrande anzusitzen begann; mit dem Gewehr im Anschlag rief er ihn an mit der Aufforderung das Gewehr fallen zu lassen und beseite zu treten; der völlig überraschte Wilderer sprang auf, kam aber der Forderung nur zögernd nach; B. nahm das Gewehr auf und gab die Anweisung er solle vor ihm herlaufen, zur Försterei, was der Gestellte mit den Worten: ‘schiessen Sie mich lieber gleich tot, Herr Förster, ich gehe auf keinen Fall mit’ B. geriet in Wut, trat näher um mit einem Griff ins Genick Nachdruck zu verleihen - blitzschnell erhielt B. jedoch zwei Faustschläge in Gesicht und Magen, die ihn betäubt zu Boden warfen; sein Gegner stürzte sich auf ihn und drückte ihm beide Daumen tief in die Augenhöhlen, doch dem bereits halb bewusstlosen B. gelang es dem Angreifer in einen Finger zu beißen, im Gesicht zu kratzen und ein Stück Stoff zu entreißen, das er unbemerkt in seine Tasche steckte; seines Augenlichtes beraubt merkte B. gerade noch wie der grausame Mensch ihm das Fernglas von der Brust riß und abzog, worauf er dann einige Zeit in Bewusstlosigkeit fiel; als er wieder erwachte schleppte er sich mit seinem Stock tastend dem Waldrande entgegen und rief laut nach einem Hilfsjäger, der sich seines Wissens ebenfalls im Revier befand; jener eilte hinzu und brachte den Schwerverletzten zu einem Arzt; B. konnte leider nur eine recht ungenaue Beschreibung des Wilddiebes geben, doch wurde unter einigen Verdächtigen schnell ein gewisser Bohrer K. am 19. Oktober festgenommen, der auch die angebenen Verletzungen an Gesicht und Finger aufwies; er bestritt jedoch vehement die Tat und wurde B. gegenübergestellt, der bereits teilweise sein Augenlicht wiedererlangte, wobei er ihn erkannte; als nach dem Stoff in der Wohnung von K. gesucht wurde - ein Stück des aus einer alten Schürze gefertigten Gewehrfutterals - wurden weitere Stoffreste gleichen Materials entdeckt; damit war der Täter überführt und konnte verurteilt werden         

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, 1993, Verl. Neumann / Neudamm, mit Genehmigung des Verl.

Der Fall Johann Sch. - Mord an Forstwart Leo Wallner, Turnau, Steiermark

am 14. Januar 1920 gegen 14.30 vernahm der Forstwart Leo Wallner einen verdächtigen Schuss aus Richtung des Scheiklkogels, als er sich ca. 400 m von seinem Jägerhaus Hinterhof im Mooswald befand um Fuchseisen zu kontrollieren; ungenügend ausgerüstet eilte er zurück um sein Gewehr zu holen und nahm zur Unterstützung den 17 jährigen Forstarbeitersohn M. S. mit, da kein anderer Beamter zu erreichen war, um den Rückweg vermeintlicher Wilderer zu verlegen; nahe einer Brücke am Hauptwege bezogen sie Deckung; mit einsetzender Dunkelheit begann heftiger Schneefall und als sie wieder aufbrechen wollten, nahmen sie zwei Männer wahr, die entlang des Pflanzschulgartens pirschend auf sie zu kamen; W. rief halt ! stürzte jedoch sofort von einem Schuss getroffen zu Boden, doch schoss er unverzüglich auf die nun fliehenden Männer in langen Wettermänteln zurück; S. nur mit einem Stock bewaffnet sprang aus seiner Deckung um dem durch eine Schrotladung im Unterleib schwer verletzten W. zu helfen; unter großer Mühe schleppte er ihn zurück ins Forsthaus, worauf der Beamte noch vor Eintreffen des benachrichtigten Arztes verstarb; der schnell herbeigeeilte Oberjäger L. (Polizist) nahm sofort trotz Dunkelheit, begünstigt durch den Schneefall, die Verfolgung der Spuren der Täter auf, die bis nach Turnau-Stübming zu einem gewissen Hause führten; daraufhin gingen am anderen Morgen die Fahnder den Spuren nach, die zum Tatort führten; es wurde ein Weg der Wilderer über die Scheiklalpe bir zur Rotsoalpe und zurück zum Rauschbachgraben festgestellt, wo sie von W. angerufen wurden; unterwegs fand man die Stelle wo die Wilderer Jause hielten, neben Schweineknochen lag ein Blatt der Wiener Volkszeitung vom 1. Januar, das wohl zur Verpackung diente; im bereits durch den Oberjäger festgestellten Haus Nr. 46 Turnau wohnte der als Wilderer bekannte Holzarbeiter Johann Sch., der sofort festgenommen wurde; in der Wohnung wurden mehrere Exemplare der angegeben Zeitung gefunden, doch fehlte die Ausgabe vom 1. Januar; auch seine Büchsflinte wurde sichergestellt, wobei die verwendete Schrotmunition Übereinstimmung ergab; Sch. legte ein Geständnis ab mit dem 23 jährigen Holzarbeiter V., einem Italiener, gewildert zu haben und aus Notwehr, W. habe zuerst geschossen, auf W. geschossen zu haben; dies widerlegte die Aussage von S.; weitere Nachforschungen ergaben, dass W. schon seit längerer Zeit seinen Verdacht der Wilderei von Sch. und V. Kollegen und Vorgesetzten äußerte; das Schwurgericht verurteilte Sch. wegen Totschlages und Wilddiebstahl zu dreieinhalb Jahren, V. wegen Wilddiebstahles zu sechs Wochen schweren Kerkers            

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, 1993, Verl. Neumann / Neudamm, mit Genehmigung des Verl.

ungeklärter Fall - Tod des Forstlehrlings Werner Becker, Küstrin, Oderbruch  

am 4. Juli 1928 trat der aus einer alten Försterfamilie stammende 18 jährige W. Becker eine Lehre in der Revierförsterei Drewitzer Teerofen bei Küstrin an; von seinem Vater schon früh im Waffengebrauch unterrichtet erhielt er ein Gewehr und eine Dreysepistole; bereits am dritten Lehrtage bekam er von seinem Lehrförster den Auftrag einen Reviergang allein zu absolvieren, obwohl er noch keine Uniform und Abzeichen trug und noch keine Schusserlaubnis hatte; gegen 14.00 zog er ins Revier um gegen 17.00 zurück zu sein, danach wollte er noch in der Stadt seine Uniform abholen; an jenem Julitage brach ein derart heftiges Gewitter mit schweren Orkanböen los, das zahlreiche alte Bäume niederriss wobei die nahe Bahnstrecke durchs Revier gesperrt wurde; als er sich nicht zur vereinbarten Zeit zurückmeldete ging der Lehrförster den vorgeschriebenen Reviergang ab, doch auch Nachfragen in nahegelegen Gehöften blieben erfolglos, sowie auch eingeleitete Nachsuchen der folgenden Tage; erst am 10. Juli wurde der Forstlehrling tot im Walde, an einem Hang auf dem Rücken liegend aufgefunden; längs, rechts der Leiche das geladene, nicht gerspannte Gewehr, darauf der Hut und nahe der Hosentasche die gespannte und entsicherte Pistole; der Tote wies einen Schuss von vorn in die Herzgegend auf, wobei die Kugel im Rücken sichergestellt wurde; zur Linken fand man zwei Versagerpatronen im Moos; alles deutete auf Selbstmord oder unachtsamen Umgang mit Waffen hin, doch dagegen stand, dass Beckers sehnlichster Wunsch war Förster zu werden und hatte auch Erfahrung mit Waffen; schließlich konnte festgestellt werden, dass die tödliche Kugel nicht aus der Dreysepistole stammte, sowie auch keine Hülse gefunden wurde; dreimal durchkämmten die Suchtrupps das Revier ohne die Leiche zu finden, die nach vier Tagen im Walde fast keine Verwesesungsspuren aufwies - dies ließ den Fall immer mysteriöser erscheinen, wobei vermutet wurde, dass der Tote zwischenzeitlich an einem anderen Ort kühl gelagert wurde, um das Auffinden zu verzögern bezüglich der Spurenverwischung; hierbei ist zu erwähnen, dass eine intensive Sicherstellung von Spuren am und in der Nähe des Tatortes nicht erfolgte; für sachdienliche Hinweise wurde eine Belohnung von 500 Mark ausgesetzt, doch ohne Erfolg; entweder hatte B. einen Zusammenstoß mit Wilderern besonderer Art, die von seinem Auftreten noch nichts wussten, er war ganze 48 Stunden im Amt, oder er wurde für einen Wilderer gehalten      

Quellangaben: 1. frei nach Lit. Otto Busdorf, Wilddieberei und Förstermorde, 1993, Verl. Neumann / Neudamm, mit Genehmigung des Verl.

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