jaromarstein bergen
standort st. marienkirche
detail hinweistafel

Bergen, Lkr. Vorpommern-Rügen, A: Westwand des Turmanbaues der St. Marienkirche, ‘Jaromarstein’

Maße: Höhe 1,2 m, Br. 0,40, der im Volksmund Jaromarstein, früher Mönch oder auch Nonne genannte, von außen in die Mauer eingesetzte slawische Bildstein, ist in Fachkreisen hinsichtlich seiner Bedeutung umstritten; er ist älter als das Gotteshaus und ist mit dem Bildstein von Altenkirchen zu vergleichen (s. MV- Altenkirchen) das Denkmal zeigt im verwitterten Relief eine Gestalt in langem Gewand mit Kopfbedeckung, die, bis etwa Mitte des 19. Jh. sichtbar, ein eingetieftes Kreuz in den Händen hielt; in diesem Bereich der Hände wollen einige Fachleute eine ausgearbeitete Vertiefung sehen, wobei hier das ursprüngliche Füllhorn des slawischen Gottes Svantevit entfernt worden sein soll, um das christl. Kreuz einzubringen; diese Annahme kann vertreten werden hinsichtlich der Tatsache, dass in frühchristl. Epoche heidnisches Gestein, wie etwa Menhire, durch die ersten christl. Glaubensboten mit christlicher Symbolik versehen wurden (Verf.)(Quelle: ...ruegen.de)       

die Kirche Sankt Marien wurde um 1180 vom bereits bekehrten slawischen Fürsten Jaromar I. als romanische Basilika mit Querschiff begonnen und 1193 als Klosterkirche des Nonnenklosters Bergen geweiht; von daher rührt die weitverbreitete Annahme, es handle sich um den Grabstein Jaromars, gest. um 1218 (Quelle: Hinweistafel)

Quellangaben: Stadt Bergen, Hinweistafel vor Ort, Lit.: Internet: 1. ...stadt-bergen-auf-ruegen.de, 2. wikipedia.org-bergen-ruegen

gerichtsmal bergen detail hinweistafel standort

Bergen, B: südwestl. am Markt, Gerichtsmal (Verf.) Text der Hinweistafel: Im Mittelalter befand sich zwischen Markt und Kloster unter freiem Himmel der Gerichtsplatz, an dem Freitags von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang Recht gesprochen wurde. 1803 erfolgte die Verlegung des Landesgerichts auf das Festland. Der Stein geriet in Vergessenheit und ist überbaut worden. Beim Neubau des Ratskellers entdeckte man 1996 diesen Stein, der als Rechtsstätte gedient haben könnte. Der geborgene Stein soll nunmehr von dieser Stelle an einen wichtigen Abschnitt der Rechtsgeschichte Rügens erinnern innern (Umfang des Steins 12 m, Gewicht 35 Tonnen)

 

folgt man dieser Aussage, so handelt es sich um eine Örtlichkeit, die bereits weit in germanischer Zeit ihre Wurzeln findet (Verf.)

Quellangaben: Stadt Bergen, Hinweistafel vor Ort, Lit.: Internet:

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