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Anmerkung Das Kreuz mit Schwert- oder Kreuzeinzeichnung könnte hinsichtlich des ursprünglichen Standortes mit der einstigen örtlichen Gerichtsbarkeit zu tun haben, indem es eine Richtstätte angezeigt hat. Auf das Schwert wurde bereits in vorchristlicher Zeit vor Gericht (Thing) geschworen bzw. der Eid geleistet. Als Gerichtszeichen wurde es im Mittelalter das Zeichen der Gerichtsbarkeit (Hochgericht) des weltlichen Adels, das todeswürdige Vergehen wie Mord, Notzucht, Raub, Verrat, Inzest, Falschmünzerei, Ehebruch, Meineid, Hexerei usw. verhandelte und nicht selten die Todesstrafe verhängte (wikipedia.org-wiki-Hochgericht) (Verf.)
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